Familienhilfe

§ 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe)

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Unser Verständnis von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) basiert auf dem Systemischen Ansatz: Die Familie wird als ein System verstanden, in dem alle Familienmitglieder eine bedeutende Rolle spielen – auch und gerade wenn ein Problem auftaucht. Es wird nicht nur betrachtet, wer konkret Hilfe braucht, sondern auch, inwiefern das jeweilige Verhalten im Familienkontext steht und dass es dort durchaus sinnvoll sein kann. Dadurch lassen sich Verhaltensweisen und Schwierigkeiten Einzelner oft tiefgreifender durch die Familie selbst verstehen und ändern.

Die Hilfe zur Selbsthilfe ist dabei oberstes Prinzip der Familienhelfer_innen. Es werden gemeinsam Lösungswege erarbeitet, die die Selbstbestimmung der Klienten stärken, indem sie sich an den Ressourcen und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder orientieren.

Ein besonderer Fokus der SPFH besteht in der Berücksichtigung von sozialen Rollenbildern und geschlechtsspezifischen Anforderungen. Durch den Einsatz von gemischtgeschlechtlichen Familienhelfer_innen-Teams (sogenannte "Co-Teams“) können Familienproblematiken, die durch gesellschaftlich konstruierte Geschlechterbilder (sogenannte "Gender“) entstanden sind, nachhaltiger verändert werden.

Unsere Mitarbeiter_innen verfügen über umfangreiche Qualifikationen für den Bereich Hilfen zur Erziehung.

Ausführlichere Informationen (Flyer)

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